Kategorie: Datenschutz

Vorratsdatenspeicherung vorerst gestoppt

02 Mrz

Zitat von Basicthinking:

“So, nun ist dieses Thema vorerst – aber sicherlich nicht für immer – vom Tisch! Wie die Richter vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Dienstag entschieden haben, ist das berühmt-berüchtigte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form nicht rechtmäßig, da es nicht mit dem Grundgesetz (dem Fernmeldegeheimnis, um genau zu sein) vereinbar ist.”

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Das hört man doch gerne :).

(Quelle: basicthinking.de)

 

Xing und Google beliebt bei Personalern

25 Feb

Laut einer Umfrage von karrierebibel.de unter 260 Personalverantwortlichen ist nach mehr als drei Rechtschreibfehlern in der Bewerbung schluß. Außerdem suchen über die Hälfte der Personaler im Netz nach Informationen über den entsprechenden Kandidaten, dabei landet Xing als Plattform auf Platz 1, gefolgt von Google und Facebook.

Was ihr übrigens gar nicht machen solltet (die Prozentangabe stellt den Anteil an Unternehmen dar, die eine solche Bewerbung gleich in den Müll schmeißen):

1 Adresse/Ansprechpartner/Unternehmen falsch geschrieben 69 Prozent
2 Unangemessene Sprache/Jargon 64 Prozent
3 Rechtschreibfehler 53 Prozent
4 Wiederverwendete Bewerbungsunterlagen 44 Prozent
5 Unpassendes Foto 38 Prozent
6 Romane statt auf den Punkt zu kommen 33 Prozent
7 Anhänge vergessen 30 Prozent
8 Lücken im Lebenslauf 28 Prozent
9 Uneinheitliches Schriftbild 22 Prozent
10 Unterschrift und Datum fehlen 21 Prozent
11 Handgeschriebene Unterlagen 18 Prozent

Quelle: karrierebibel.de

 

Fingerabdruck des eigenen Browsers

10 Feb

Die EFF stellt mit Panopticlick eine Plattform zur Erstellung eines genauen Browser-Fingerabdrucks bereit. Das Ganze ist als Proof-of-Concept anzusehen und wird sicherlich schon von einigen Werbeanbietern (Google z.B.) genutzt.

Es geht dabei um die Erstellung eines Fingerabdrucks (durch Kombination der IP, Browserkennung, Plugindetails, Betriebssystem et cetera) des Browsers, heutzutage reicht eine IP Adresse nicht mehr sicher zur Identifizierung aus. Durch den Browserabdruck können auch hinter ein und der selben IP Adresse noch verschiedene Personen / Browser erkannt werden. Dies geht vor allem auch in sicheren Netzen wie Tor! Dadurch das nicht jeder die gleichen Plugins, Browser, Bildschirmauflösungen und so weiter nutzt, ist eine derartige Erkennung möglich. Erstellt man aus allen zur Verfügung stehenden Daten einen SHA-Hash oder Ähnliches wird eine Art Fingerabdruck für jeden Nutzer erstellt, der an diesem auch wiedererkannt werden kann, sofern er nicht grundlegende Einstellungen am Browser verändert. Theoretisch kann man den Algorithmus aber auch so robust gestalten das kleine Änderungen an den Plugins zum Beispiel nicht zur Veränderung des Hashs führen, damit kann man dann kleine Fehler ausbügeln.

Man sollte also in einem solchen “anonymen” Netz wie Tor, einen möglichst alltäglichen Browser verwenden um nicht genauer erkannt zu werden!

 

Die 5 Datenschutzprinzipien von Google

06 Feb

1. Wir verwenden Daten zur Bereitstellung hochwertiger Produkte und Services für unsere Nutzer
Mithilfe von Daten kann man die Produkte noch nützlicher machen. Als Beispiel nennt Google Golf. Golf kann das Auto sein oder der Sport. Sucht man vorher aber nach Caddie ist es wahrscheinlicher, dass man den Sport meint.

2. Alle Google-Produkte unterliegen hohe Datenschutzstandards
Viele Google-Produkte haben umfangreiche Datenschutzeinstellungen. Google Talk zum Beispiel kann so eingestellt werden, dass die Konversation nicht gespeichert wird.

3. Die Erfassung von Daten wird transparent gemacht
Das Google Dashboard zeigt die Daten an, die mit dem Google Konto verknüpft sind.

4. Nutzer erhalten sinnvolle Wahlmöglichkeiten zum Schutz ihrer Daten.
Auf YouTube kann man Videos als Privat markieren, Suchverlauf ist löschbar und die Dataliberation Initiative macht den Umzug einfacher.

5. Wir gehen mit gespeicherten Daten verantwortungsvoll um
Google arbeitet mit Nutzern, Entwickler und Sicherheitsexperten zusammen um das Internet für Nutzer sicherer zu machen. Nutzerdaten werden nicht an Dritte verkauft.

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(via)

 

Überwachungsstaat – wie der Frosch im heißen Wasser

31 Jan
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(via Dominik)