Zensursula Song

09 Jul
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Artikel 5 des Grundgesetzes
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

(via)

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Kommentare

  1. Der Zensursula Rocksong | Webmaster, Security und Technik Blog

    29. Juli 2009 at 14:33

    [...] dem ersten Zensursula-Lied, jetzt ein zweiter rockigerer [...]

     

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